Vergütung Vorstand und Aufsichtsrat
Vergütung Vorstand
Unter Berücksichtigung des Gesetzes zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie („ARUG II“) und des neuen Deutschen Corporate Governance Kodex hat der Aufsichtsrat das nachfolgende Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands beschlossen und das Vergütungssystem der Hauptversammlung am 11.05.2021 unter Tagesordnungspunkt 6 zur Billigung vorgelegt. Die Hauptversammlung hat das System zur Vergütung der Mitglieder des Vorstands mit einer Mehrheit von 99,94% gebilligt.
Vergütung Aufsichtsrat
Die derzeit geltende Vergütungsregelung für den Aufsichtsrat wurde von der Hauptversammlung am 26.11.2020 mit einer Mehrheit von 99,99% gebilligt wie folgt:
Die jährliche Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder wird wie folgt bewilligt:
- Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten außer dem Ersatz ihrer Auslagen eine jährliche Vergütung in Höhe von EURO 14.000,00. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält die doppelte Vergütung.
- Die nach den allgemeinen Vorschriften des Umsatzsteuergesetzes auf die Auslagen und die Vergütung anfallende Umsatzsteuer wird den Mitgliedern des Aufsichtsrates erstattet.
- Als Nebenleistung wird den Aufsichtsratsmitgliedern die Übernahme der Prämien für eine Directors and Officers Versicherung gewährt.
Vergütungsberichte
- Vergütungsbericht 2022 ( 159 KB )Saarbrücken, 30. März 2023
- Vergütungsbericht 2021 ( 152 KB )Saarbrücken, 30. März 2022