Investor Relations der ORBIS: Verhaltenskodex

Verhaltenskodex des ORBIS Konzerns

Verhaltensregeln für gesetzmäßiges und verantwortungsbewusstes Handeln

1. Einhaltung von Gesetzen, Verordnungen und Vorschriften
Die Einhaltung aller Gesetze, denen unser unternehmerisches Handeln weltweit unterliegt, ist für uns eine Selbstverständlichkeit. Wir beachten das geltende Recht sowie die ORBIS Richtlinien. Dies gilt sowohl auf lokaler und überstaatlicher, als auch auf unternehmensinterner Ebene.

2. Lauteres Verhalten im Wettbewerb
Wir bekennen uns ohne jede Einschränkung zum lauteren Wettbewerb.
Wir lehnen deshalb jedes geschäftliche Handeln ab, welches darauf abzielt, sich in wettbewerbsrechtlich unlauterer Weise oder durch kartellrechtswidriges Verhalten einen wirtschaftlichen Vorteil zu verschaffen.

3. Anti-Korruption
Wir verurteilen Korruption und Bestechung und tolerieren keine Handlungsweisen, bei denen Geschäfte mit unlauteren Mitteln erfolgen.
Unsere Mitarbeiter beachten die gesetzlichen Regelungen, nach denen es verboten ist, Beamten oder Mitarbeitern im öffentlichen Dienst Vorteile anzubieten oder zu gewähren.
Wir erwarten von unseren Mitarbeitern, dass sie im geschäftlichen Verkehr keine Vorteile anbieten oder gewähren mit der Absicht und Erwartung, im Wettbewerb unlauter bevorzugt zu werden. Kein Mitarbeiter von ORBIS darf unlautere Vorteile fordern oder annehmen.
Hierunter sind nicht allgemeinen Geschäftsgepflogenheiten entsprechende Werbegeschenke und Bewirtungen in angemessenem Rahmen (maximal 120 EUR pro Person) zu verstehen.

4. Insiderhandel
ORBIS verlangt von seinen Mitarbeitern, weder Insidergeschäfte zu tätigen noch Insiderinformationen weiterzugeben.
Mitarbeiter, die Zugang zu Insiderinformationen haben, dürfen diese Informationen bis zu ihrer Veröffentlichung weder selbst nutzen noch an andere Personen weiter geben und in dieser Zeit bis zur Veröffentlichung der Insiderinformation weder ORBIS Aktien kaufen noch verkaufen.

5. Umgang mit vertraulichen Informationen
ORBIS erwartet von seinen Mitarbeitern, dass sie die Geschäftsgeheimnisse und immateriellen Werte von ORBIS und deren Geschäftspartnern respektieren.
Gewerbliche Schutzrechte, Geschäftsgeheimnisse und sonstige vertrauliche Unternehmensinformationen sind vor unerlaubter Weitergabe zu schützen. Mitarbeiter, die vertrauliche Informationen oder Geschäftsgeheimnisse von ORBIS oder Dritten erhalten haben oder über solche Kenntnis erlangen, dürfen diese Informationen nicht an Dritte (dazu zählen auch Familienmitglieder und Bekannte) weitergeben oder diese Informationen für andere als betriebliche Zwecke verwenden. Eine Weitergabe an Kollegen ist nicht gestattet, wenn die Weitergabe aus anderen als betrieblichen Zwecken erfolgen würde.

6. Interessenskonflikte
ORBIS Mitarbeiter sollen Situationen meiden, in denen ihre persönlichen Interessen mit den Interessen des Unternehmens in Konflikt geraten.
Besonders dann, wenn private Interessen eines Mitarbeiters den Interessen von ORBIS entgegenstehen, liegt ein Interessenskonflikt vor. In solchen Fällen dürfen die Interessen des ORBIS Konzerns nicht beeinträchtigt werden.
Um Interessenskonflikte zu vermeiden, sind folgende Verhaltensweisen zu beachten:
Die Auswahl von Lieferanten erfolgt nach objektiven Kriterien (Preis, Qualität, Zuverlässigkeit, technologischer Standard, Zertifizierung, Vorhandensein von Qualitätsmanagement). Geschäftliche Entscheidungen dürfen nicht von privaten Interessen und Beziehungen geleitet sein.
Mitarbeiter werden dazu ermutigt, im privaten Umfeld gemeinnützige Arbeit zu leisten und sich für wohltätige Zwecke zu engagieren. Es muss jedoch sichergestellt werden, dass alle externen Aktivitäten nicht zu einem Interessenskonflikt führen. Darüber hinaus müssen entgeltliche Nebentätigkeiten für andere Unternehmen oder Organisationen von ORBIS ausdrücklich und schriftlich genehmigt werden. Dies gilt mit Ausnahme der Beteiligung an Publikumsgesellschaften auch für wesentliche direkte oder indirekte Beteiligungen an Wettbewerbern von ORBIS.
Mitarbeiter dürfen firmeneigenes Eigentum, Informationen oder ihre Position nicht zugunsten privater Interessen nutzen. Ausgenommen ist firmeneigenes Eigentum, das Mitarbeitern vertraglich auch zur privaten Nutzung zur Verfügung gestellt wird. Dazu gehören beispielsweise Firmenwagen und Mobiltelefone.

7. Arbeitssicherheit, Umwelt- und Gesundheitsschutz
Die Gesundheit und Sicherheit aller Mitarbeiter, Nachbarn, Kunden und anderer Personen, die von Geschäftsaktivitäten des Konzerns betroffen sind, genießen für ORBIS ebenso wie der Schutz der Umwelt einen hohen Stellenwert.
Dazu zählen folgende Elemente:
Wir bekennen uns zu einer nachhaltigen, zunkunftsverträglichen Entwicklung, die versucht, ökonomische und ökologische Ziele derart in Einklang zu bringen, dass die Bedürfnisse der Menschen befriedigt werden können und die Entwicklung zukünftiger Generationen geschützt wird.
ORBIS nimmt seine Verantwortung für Arbeitssicherheit sowie Gesundheits- und Umweltschutz ernst und arbeitet kontinuierlich an deren Verbesserung.
Jeder Mitarbeiter ist für die Arbeitssicherheit mitverantwortlich; Arbeitssicherheits-, Gesundheits- und Umweltschutzvorschriften sind strikt anzuwenden. Vorgesetzte haben ihre Vorbildfunktion wahrzunehmen.

8. Soziale Verantwortung
ORBIS ist davon überzeugt, dass soziale Verantwortung einen wichtigen Faktor für den Unternehmenserfolg darstellt.
Wir verpflichten uns, Chancengleichheit für alle Beschäftigten des ORBIS Konzerns zu schaffen.
Wir verurteilen jedwede Diskriminierung oder Belästigung im Arbeitsumfeld, sei es aufgrund des Geschlechts, der Rasse, einer Behinderung, der Herkunft, der Religion, des Alters oder der geschlechtlichen Ausrichtung.
Wir erwarten von unseren Mitarbeitern, dass sie zu einer Unternehmenskultur beitragen, die von einer objektiven, fairen und kooperativen Zusammenarbeit geprägt ist.

Vorkehrungen zur Beachtung des Verhaltenskodex

ORBIS trägt dafür Sorge, dass alle Mitarbeiter von diesem Verhaltenskodex Kenntnis nehmen und erwartet, dass sie ihn beachten.
Erst die regelmäßige Auseinandersetzung mit den Verhaltensregeln schafft das nötige Bewusstsein, um eine Unternehmenskultur der Integrität und des Vertrauens zu leben. Wir verpflichten uns daher gegenüber unseren Mitarbeitern, diesen Verhaltenskodex zum Gegenstand betrieblicher Aus- und Weiterbildung zu machen.

Fragen zu diesem Verhaltenskodex werden immer wieder auftauchen. Wir fördern eine Unternehmenskultur, in der Themen der Integrität offen angesprochen werden können. Unsere Mitarbeiter werden daher ermutigt, bei Zweifeln bezüglich der Einhaltung dieses Verhaltenskodex´ Beratung bei ihrem Vorgesetzten oder den Fachabteilungen (Rechtsabteilung, Personalabteilung, Internal Control) in Anspruch zu nehmen. Die vertrauliche Behandlung dieser Anfragen wird zugesichert.

Besondere Situationen im beruflichen Alltag, in denen dieser Verhaltenskodex  keine klare Vorgabe für unsere Mitarbeiter vorsieht, sind vom Vorgesetzten und den o.g. Fachabteilungen zu bewerten und im Rahmen der internen Regelungen zu entscheiden.

Im Rahmen ihrer Führungsaufgabe wird von Vorgesetzten erwartet, dass sie durch persönliches Verhalten ihre Vorbildfunktion bei der Umsetzung des Verhaltenskodex´ wahrnehmen und ihre Mitarbeiter entsprechend führen.
Verstöße gegen diesen Verhaltenskodex werden nicht akzeptiert und haben entsprechende Sanktionen zur Folge, wie z.B. eine Abmahnung, die Geltendmachung von Schadensersatzforderungen oder die Kündigung des Arbeitsverhältnisses.

 

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