Jährliches Dokument gemäß § 10 Wertpapierprospektgesetz (WpPG)
Nach § 10 WpPG ist die ORBIS AG verpflichtet, mindestens einmal jährlich dem Publikum ein Dokument zur Verfügung zu stellen, das alle Informationen enthält oder auf sie verweist, die das Unternehmen in den vorausgegangenen 12 Monaten auf Grund bestimmter kapitalmarkrechtlicher Vorschriften veröffentlicht oder dem Publikum zur Verfügung gestellt hat.
Im Geschäftsjahr 2009 hat die ORBIS AG nachstehende Informationen veröffentlicht:
1. Ad-hoc-Mitteilungen (§ 15 WpHG)
- ORBIS AG: 2008 war eines der erfolgreichsten Geschäftsjahre
- ORBIS steigert den Umsatz um 10,2 % - Das Ergebnis vor Steuern (EBT) wächst um 95,2 % auf 546 T€
- Vorstand der ORBIS AG beschließt Fortsetzung des Aktienrückkaufs
- ORBIS behauptet sich in der Wirtschaftskrise: Umsatz und Ergebnis steigen weiter
- ORBIS stabil in der Wirtschaftskrise
2. Meldepflichtige Wertpapiergeschäfte (§ 15 a WpHG)
3. Veröffentlichung von Stimmrechtsmitteilungen
6. Zwischenberichte 2009
- Konzern-Zwischenmitteilung innerhalb des 1. Halbjahres 2009
- Halbjahresfinanzbericht 2009
- Konzern-Zwischenmitteilung innerhalb des 2. Halbjahres 2009
7. Einladung und Tagesordnung zur ordentlichen Hauptversammlung 2009
