GDPdU
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Das Gesetz
In Deutschland wurde durch das Steuersenkungsgesetz (StSenkG) die Abgabenordnung (AO) mit Wirkung zum 01.01.2002 geändert. Damit werden die Ordnungsvorschriften für die Buchführung, für Aufzeichnungen und für die Aufbewahrung von Unterlagen (§§ 146 und 147) neu geregelt.
Anforderungen
- Sollten Daten des Rechnungswesens in elektronischer Form geführt werden und steuerrechtlich relevant sein, müssen sie über den Zeitraum der gesetzlichen Aufbewahrungszeit vorgehalten werden.
- Die Speicherung der Daten muss auf einem Datenträger erfolgen, der nachträgliche Veränderungen nicht mehr zulässt.
- Die Daten müssen maschinell auswertbar sein und ihre Lesbarkeit muss für die Dauer von mindestens 10 Jahren gewährleistet werden.
- Zur Erfüllung derartiger gesetzlicher Bestimmungen hat die SAP das Data Retention Tool (DART) geschaffen.
GDPdU & DART
- DART ermöglicht es, alle steuerlich relevanten Unternehmensdaten aus verschiedenen Beständen zusammenzufassen, zu filtern oder komplett bzw. komprimiert weiterzugeben.
- Speziell auf der Grundlage der neuen steuerlichen Gesetzgebung entwickelt, ist DART eine Notwendigkeit für alle Firmen, die SAP einsetzen.
- In der Regel werden bei Beginn von Außenprüfungen nicht mehr alle Kontrollansätze online durchführbar sein. SAP bietet deshalb, neben den standardmäßig zur Verfügung stehenden Archivzugriffen, DART an.
- SAP DART-Dateien können von nahezu jeder Software von Finanzbehörden und Steuerprüfer eingelesen werden.
GDPdU & DART - Steuerrelevante Daten
Das Zugriffsrecht der Prüfer beschränkt sich auf Daten, die den steuerrelevanten Arbeitsgebieten der Finanz-, Anlagen- und Lohnbuchhaltung entstammen. Auch die Daten anderer steuerlich relevanten qualifizierten Arbeitsgebiete sind bereitzustellen.
Modifikationen der SAP-Software und der Einsatz von Branchenlösungen sind in diese Untersuchung einzubeziehen.

